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Grundsätzlich besteht die gesetzliche Krebsvorsorge der Frau nur aus der Abstrichentnahme, der Tastuntersuchung der inneren Genitale, sowie der Blutdruckmessung.
Ab dem 30. Lebensjahr findet noch zusätzlich eine Tastuntersuchung der Brüste und benachbarten Lymphknoten statt.
Ab dem 50. Lebensjahr ergibt sich dazu noch eine Tastuntersuchung des Enddarms sowie ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl.

Ab dem 55. Lebensjahr kann die Patientin zwischen einer Vorsorgedarmspiegelung alle 10 Jahre oder einem Stuhltest alle 2 Jahre wählen.
In unseren Praxen bieten wir Ihnen sinnvolle Zusatzuntersuchungen an, die dem Standard der heutigen Medizin entsprechen und eine zusätzliche Sicherheit der Krebsvorsorge gewährleisten.
Zu diesen Untersuchungen zählen Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke und Gebärmutter, der Brüste, spezielle Krebsabstriche, immunologische Stuhteste sowie gezielte Laboruntersuchungen.

Wir beraten Sie gerne individuell, welche Zusatzuntersuchung für Sie sinnvoll ist.